Rollstuhlfahrer wegen Trunkenheit "am Steuer" angezeigt

Veröffentlicht auf von Tasha

Bei meinem Ausflug durch meine Lieblingsblogs bin ich bei Tom heute über etwas gestolpert, das ich doch mal etwas mehr auseinander pulen möchte, als er es schon tat! Es geht um diesen Blog, Tom´s Bericht beruht auf folgendem Artikel.
Um das kurz zusammen zu fassen, es geht um einen betrunkenen, rollstuhlfahrenden Australier, der sich nun vor Gericht für Trunkenheit am "Steuer" verantworten muss!
Und wieder mal sitzt Natascha ungläubig am PC... Man möge mich verbessern, wenn meine Logik nicht der des Normaldenkenden entspricht aber sind Rollstühle, mal ganz grob betrachtet, nicht schlicht und ergreifend die Beine derer, die ihre eigenen nicht mehr nutzen können? Ok, der ist nun in seinem rollenden Untersatz während der Fahrt eingeschlafen aber hier werfen sich mir wieder allgemeine Fragen auf, die Tom nicht auf dem Plan hatte! Wobei mir seine Frage nach der zu erwartenenden Strafe ebenso zwecks Antwortfindung unter den Nägeln brennt: "
Muss er seinen Rollstuhlführerschein abgeben und wieder zu Fuß gehen?"

Wo bitte ist der Unterschied zu einem betrunkenen Fussgänger? Betrunken gehen darf man noch? Den gehenden meine ich, der rollende "Fussgänger" darf das nicht? Verstehe ich das richtig? Es ist ja nicht so, dass man mit einem E-Rolli raaaaasen könnte... Im Gegenteil, die sind generell weit langsamer als die, die man per Handbetrieb bewegt! Gefährdet ein torkelnder Fussgänger, der einen Weg von 3 -4 Metern Breite benötigt den Verkehr nicht ebenso? Gilt dieses generell für Rollstühle oder nur für elektrische? Was die nächste Frage auswirft, gilt das nur für´s selbst fahren oder auch fürs geschoben werden und wenn man im betrunkenen Zustand geschoben wird, ist es dann zwingend erforderlich das der schiebende Hintermann nüchtern ist oder darf dieser einen gewissen Promillewert haben und wenn ja, bis zu welcher Grenze? Oder dürfen Rollifahrer generell nicht trinken, resp. nur dann, wenn sie sich nicht mehr auf öffentlichen Wegen bewegen müssen? Na?

Also wäre ich ein Rollstuhlfahrer, würde ich mich jetzt aber doch etwas diskriminiert fühlen!
Und wer sich schon zu Tom klickt, ein Blick auf seine "Liebe Fussballhasser Reihe" ist ein Muss!

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Veröffentlicht in Nachgedacht

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T
Jepp, muss Aada zustimmen, man kann auch als betrunkener Fussgänger in Schwierigkeiten kommen. Zuletzt machte ich mir darüber Gedanken, als ich vom Klassentreffen heimging und die volle Breite des Gehweges ausnutzte. Was einem so durch den Kopf geht im besoffenem Zustand!
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T
so klingt es fast! in der art von:ohne arme keine kekse, ohne beine keinen alk....
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E
Ich stelle mir das gerade so vor, wenn einer mit Rolli auf eine Feier kommt und man Ihn fragt ob er was trinken möchte, und er sagen muss, "nein ich muss noch fahren" Klingt zynisch, aber wenn man es genauer nimmt ist das doch so. Er darf also nie was trinken.
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S
Das ist doch astreine Logik: Man macht überall Werbung für Bier, und wenn jemand so dumm ist und es trinkt, dann kriegt er Ärger!Nicht falsch verstehen: Ich trinke gerne Bier und ich habe jahrelang im Behindertenfahrdienst gearbeitet.Natürlich ist es absurd! Aber soweit ich weiss, kann dir hier in Deutschland doch auch der Lappen abhanden kommen, weil dein Beifahrer gekifft hat. So sehr ich in diesem Fall deine Meinung vertrete, so sehr muss ich auch darauf bestehen zu sagen:Menschen sind leider so dämlich!Ob es Sinn macht? Egal, wir haben doch da ein paar nette Vorschriften, und an die halten wir uns einfach. Dann passiert schon nichts!
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T
Wo wir dann wieder bei Tom´s Frage wären: "Muss er seinen Rollstuhlführerschein abgeben und wieder zu Fuss gehen" so er keinen Autoführerschein hat.... ;) Schwachsinn gedeihe!
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